Berlin, 13. Januar 2018

Während der Sondierungsgespräche zwischen der SPD und CDU/CSU wurde beschlossen, zentrale SondierungEinrichtungen für Geflüchtete einzuführen. Die Pilotstudie „Gewährleistung der Kinderrechte in den Aufnahme- und Rückführungseinrichtungen für Asylbewerber mit geringer Bleibeperspektive“ von Magdalini Alexandropoulou, Christoph Leucht, Sabina Salimovska im Auftrag der Hildegard Lagrenne Stiftung untersuchte die Bedingungen in den „Aufnahme- und Rückführungseinrichtungen“ in Manching (ARE I) und Bamberg (ARE II). Die Ergebnisse zeigen:

 

Die Organisation der ARE II in Bamberg ist vollständig auf einen möglichst schnell zu beendenden Aufenthalt ausgerichtet. Auf den in der Kinderrechtrechtskonvention der Vereinten Nationen verankerten Vorrang des Kindeswohls (Art.3) wird dabei nicht geachtet.

Zimmer- und Wohnungstüren sind aus Budgetgründen und um die morgendlichen Abschiebungen nicht zu behindern nicht abschließbar, wodurch bei den Kindern Ängste geschürt werden und das Risiko von Diebstahl und Übergriffen gegen Frauen und Kinder steigt (Art. 16).

Die Gesundheitsversorgung verhindert lediglich lebensbedrohliche Erkrankungen und überträgt Diagnoseaufgaben immer wieder an das dafür nicht qualifizierte Wachpersonal (Art. 24).

Die Kinder werden nicht, wie in Bayern üblich, in die Regelklassen integriert, sondern gesondert in einem einzigen Raum in jeweils drei bis vier Jahrgänge umfassenden Lerngruppen mit (theoretisch) bis zu 60 Schüler/innen und nur 12 Unterrichtsstunden pro Woche unterrichtet. In der Praxis bleibt die überwiegnde Anzahl der Kinder dem Unterricht ohne Konsequenzen fern.

Dies verletzt das Recht der Kinder auf gleichwertige Bildung (Art. 28).

Die vollständige Studie gibt es hier zum Herunterladen.

Wir fordern ein unabhängiges Monitoring in den bereits funktionierenden und den neu einzurichtenden Zentren. Menschenrechte und das Kindeswohl müssen beachtet werden!